Hi ,

 

Habe von Eventim für die  Paul Panzer Karten leider nur Gutscheine bekommen .

Kann man nichts dran machen , kam direkt von der "Kröte mit dem Nußknackergesicht" .

Falls ihr euch Krankimpfen lassen wollt , dann könnt ihr euer'n Gutschein mit dem untenstehenden Link einlösen .

https://www.eventim.de/noapp/de/help/find-events-for-voucher/?affiliate=EKM

Ob es nach dem  31.12.2021  evtl. eine Rückzahlung gibt  ???

Da würde ich nicht drauf wetten . 

 

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Wertgutschein ausgestellt vom Veranstalter:
d2m berlin gmbh
Kaiserdamm 100
14057 Berlin

 

Sehr geehrter Herr Schwertner,

hiermit erhalten Sie Ihren Veranstaltergutschein für die Veranstaltung Paul Panzer - MIDLIFE CRISIS… willkommen auf der dunklen Seite in Potsdam / Babelsberg am 11.09.2021, 20:00. 

Die Gutscheine sind für Veranstaltungen des Veranstalters d2m berlin gmbh einlösbar.         

 

Gabi   -        Gutscheincode: 7262660831971044 | Gutscheinwert: 38,05 €

Thomas   -   Gutscheincode: 8137002452570508 | Gutscheinwert: 38,05 €

Jörg   -         Gutscheincode: 1757482959595471 | Gutscheinwert: 38,05 €

Kathrin   -     Gutscheincode: 8219189476737411 | Gutscheinwert: 38,05 €

Carsten   -    Gutscheincode: 9983099219089767 | Gutscheinwert: 38,05 €

 

So funktioniert die Einlösung:

1.     Hier finden Sie die Veranstaltungen für Ihren Gutscheincode: https://www.eventim.de/noapp/de/help/find-events-for-voucher/?affiliate=EKM

2.     Geben Sie Ihren Gutscheincode ein. Nach Klick auf "Absenden" werden Ihnen alle Events angezeigt, für die Sie Ihren Veranstaltergutschein einlösen können.
Tipp: Mithilfe des Filters können Sie gezielt nach Stadt, Veranstaltungskategorie und Datum suchen.

3.     Wählen Sie Ihr gewünschtes Event sowie die Platzkategorie und Anzahl an Tickets aus und legen Ihre Auswahl in den Warenkorb.

4.     Geben Sie erneut Ihren Gutscheincode im Warenkorb im entsprechenden Feld ein und klicken Sie auf das Pfeilsymbol, um diesen einzulösen.
Hinweis: Wenn Sie mehrere Gutscheincodes einlösen wollen, geben Sie diese bitte einzeln nacheinander ein. Restguthaben verbleibt auf dem Gutscheincode, den Sie zuletzt eingeben.


Weitere Infos zu Ihrem Veranstaltergutschein finden Sie auch hier: https://www.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein/

Bitte beachten Sie: Der deutsche Gesetzgeber hat am 15. Mai 2020 das Gesetz zur Veranstaltergutschein-Lösung verabschiedet. Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte, statt einer Gutschrift einen Gutschein auszuhändigen.
 
Dieser Veranstaltergutschein kann jetzt von Ihnen direkt eingelöst werden. Bitte beachten Sie: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts kann nur verlangt werden, sofern der Verweis auf einen Gutschein für den Begünstigten angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder der Begünstigte den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat.

Falls Sie von der Härtefallregelung Gebrauch machen müssen, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter. Dort wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die Adresse finden Sie oben in dieser E-Mail. Bitte beachten Sie: nicht EVENTIM, sondern der Veranstalter ist ihr Ansprechpartner.

Freundliche Grüße
Ihr EVENTIM-Kundenservice

 

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Rechtliches zur Gutscheinlösung der Bundesregierung  :

https://www.eventim.de/helpcenter/?faq=2379

Der deutsche Gesetzgeber hat auf die dramatische Situation im Live Entertainment durch die COVID-19-Pandemie reagiert und am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Weitere Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.

Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?
Die gesetzliche Regelung zum Veranstaltergutschein sieht vor, dass Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte für eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, und bei der Sie einen eventuellen Nachholtermin nicht wahrnehmen können oder wollen, vom jeweiligen Veranstalter anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein erhalten können. Nicht EVENTIM, sondern der Veranstalter entscheidet, ob und wann ein Event nachgeholt wird. In den meisten Fällen wird es Nachholtermine für ausgefallene Veranstaltungen geben und die Tickets behalten Gültigkeit für die neuen Termine, sofern der Inhaber diese besuchen möchte.
Wird anstelle einer Erstattung ein Veranstaltergutschein ausgestellt, so kann dieser vom Inhaber jederzeit beim Erwerb eines Tickets für eine Veranstaltung des ausstellenden Veranstalters eingelöst werden. Sollte der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst werden, kann der Inhaber vom Veranstalter auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen.

Für welche Tickets gilt die Gutscheinlösung?
Die Möglichkeit der Ausstellung eines Veranstaltergutscheins besteht, wenn (1) das Ticket vor dem 08.03.2020 gekauft wurde und (2) die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.

Welche Vorteile hat die Gutscheinlösung für Kunden und Veranstalter?
Die Veranstaltergutscheine sichern den Veranstaltern angesichts der Belastungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote die für den Fortbestands ihres Geschäftsbetriebs notwendige Liquidität. Sie tragen auf diese Weise entscheidend dazu bei, massenhafte Veranstalterinsolvenzen und eine schwere und dauerhafte Schädigung der deutschen Kulturlandschaft zu verhindern.

Für den Ticketinhaber gewährleistet die Gutscheinlösung, dass er den Gegenwert des Tickets weiterhin für den Besuch eines Events einsetzen kann. Das Risiko, dass der Veranstalter als sein Vertragspartner insolvent wird und der Ticketwert damit insgesamt verfällt, wird dabei durch die Gutscheinlösung erheblich reduziert. Wenn sich bis Ende 2021 kein geeignetes Event zur Einlösung findet, dann kann auch eine Barauszahlung verlangt werden.

Ist EVENTIM selbst der Veranstalter der Events?
Nein. EVENTIM vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler oder als Kommissionär. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde EVENTIM mit der Abwicklung des Kartenkaufs beim Veranstalter einschließlich Versand.

Wie erfahre ich, ob meine bereits gebuchte Veranstaltung verlegt oder abgesagt wurde?
In den meisten Fällen wird es Nachholtermine für ausgefallene Veranstaltungen geben und die Tickets behalten Gültigkeit für die neuen Termine, sofern der Kunde diese zu besuchen wünscht. Sobald wir hierzu Informationen vom Veranstalter vorliegen haben, informieren wir Sie per E-Mail über die nächsten Schritte. Aktuelle Terminverlegungen und -absagen können Sie außerdem rund um die Uhr hier überprüfen. Bitte verzichten Sie auf Einzelanfragen, bevor Sie eine Information von unserem Kundenservice erhalten.

Der Veranstalter hat für meine gebuchte Veranstaltung bereits einen Nachholtermin bekannt gegeben und ich möchte daran teilnehmen. Behalten meine Eintrittskarten ihre Gültigkeit?
In den meisten Fällen sind die Eintrittskarten auch für die geplanten Nachholtermine gültig. Sie müssen dann nichts weiter tun. Sobald wir hierzu Informationen vom Veranstalter vorliegen haben, informieren wir Sie per E-Mail über die nächsten Schritte. Bis dahin bewahren Sie bitte einfach Ihre Tickets auf.

Wie lang dauert es, bis ich weitere Informationen vom Kundenservice zu meiner Veranstaltung erhalte?
Wir informieren Sie umgehend, sobald der Veranstalter die nächsten Schritte zu Ihrem Event freigibt. Das Vorgehen und die Menge der zu berücksichtigenden Events variieren dabei stark von Veranstalter zu Veranstalter, und es kann daher manchmal etwas länger dauern. Bitte warten Sie auf Nachricht von unserem Kundenservice und verzichten Sie auf Einzelanfragen – solange uns die o.g. Informationen nicht vorliegen, können wir Ihnen leider auch noch keine Mitteilung machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn sich die Bearbeitungszeit angesichts der hohen Zahl der betroffenen Fälle derzeit etwas verlängert.

Warum gibt es bei EVENTIM noch immer Veranstaltungen im Vorverkauf, obwohl diese bereits verlegt oder abgesagt wurden?
Ausschließlich der Veranstalter entscheidet über sämtliche Angaben der Events auf unserer Website. Daher gilt: Erst sobald wir Neuigkeiten vom Veranstalter erhalten bzw. sobald der Veranstalter Informationen in unser System eingibt, werden diese auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt. Das Vorgehen kann hierbei auch mal etwas länger dauern und von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein. Wir als EVENTIM setzen alles daran, um die Organisation und Abwicklung mit den jeweiligen Veranstaltern im Sinne der Kunden und Fans umzusetzen. Bis weitere Informationen verfügbar sind, bitten wir um etwas Geduld.

Es gibt noch kein Update zu meiner Veranstaltung obwohl diese bereits vom Gesetz her verboten ist. Was muss ich machen?
Auch hier gilt: Alle Informationen zu den Events auf unserer Website werden ausschließlich von den jeweiligen Veranstaltern bestimmt. Wir sind trotzdem bemüht, mit jedem Veranstalter eine schnelle Klärung vorzunehmen, damit dieser die richtigen Schritte unternimmt, so dass wir Ihnen auf unserer Website oder über eine E-Mail die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen können.

Bitte gedulden Sie sich noch und prüfen zu einem späteren Zeitpunkt hier erneut den Status Ihres Events. Falls Sie keine zeitnahen Informationen erhalten wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter Ihres Events.

Wer stellt den Gutschein aus?
Der Gutschein wird stets vom Veranstalter ausgestellt. Sofern Veranstalter uns beauftragen, die Gutscheinlösung in ihrem Namen durchzuführen, übernehmen wir das Handling und die Abwicklung. In diesem Fall erhalten Sie einen durch EVENTIM im Auftrag des Veranstalters ausgestellten Gutschein. Ihr Vertragspartner bleibt aber in jedem Fall der Veranstalter.

Was muss ich machen, um einen Veranstaltergutschein zu erhalten?
Wenn Ihr Event vom Veranstalter für die Gutscheinlösung freigegeben wurde, dann kontaktieren wir Sie umgehend per E-Mail. Sie können allerdings auch rund um die Uhr hier überprüfen, ob es zu Ihrer Veranstaltung neue Informationen gibt. Wenn die Gutscheinlösung für Ihr Event aktiviert wurde, werden Ihnen diese Option und die weiteren notwendigen Schritte dargestellt.

Für was ist der Veranstaltergutschein gültig?
Die verfügbaren Events des jeweiligen Veranstalters können Sie nach Eingabe Ihres Gutscheincodes hier einsehen. Der Veranstaltergutschein wird pro Ticket ausgestellt. Bei einer Bestellung von zum Beispiel drei Tickets erhalten Sie somit drei Gutscheine, die für Events des jeweiligen Veranstalters eingelöst werden können.

Kann ich mir den Veranstaltergutschein auch in bar auszahlen lassen?
Momentan nicht. Falls Sie Ihren Veranstaltergutschein aber nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlösen, können Sie sich als Gutscheininhaber den Wert des Gutscheins danach vom Veranstalter auszahlen lassen.

Welchen Wert hat der Veranstaltergutschein?
Der Wert des Veranstaltergutscheins entspricht dem Wert der Eintrittskarte, einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren. Sollten Sie beim Kauf Ihrer Tickets eine Ticketversicherung abgeschlossen haben, dann beachten Sie bitte, dass der Wert nicht Bestandteil des Veranstaltergutscheins ist.

Werden für die Ausstellung des Veranstaltergutscheins Gebühren fällig?
Nein. Für die Ausstellung und den Versand des Veranstaltergutscheins fallen keine Kosten an.

Kann ich den Veranstaltergutschein dann für alle Events einsetzen, die auf www.eventim.de angeboten werden?
Der Gutschein ist veranstalterbezogen und daher nur für ein Event des jeweiligen Veranstalters aus dessen Portfolio und Programmangebot gültig. Das Portfolio des jeweiligen Veranstalters können Sie mithilfe Ihres Gutscheincodes hier einsehen.

Kann ich mehrere Veranstaltergutscheine in einer Bestellung einlösen?
Ja, Sie können mehrere Gutscheincodes einlösen. Geben Sie diese bitte einzeln nacheinander ein. Ein etwaiges Restguthaben verbleibt auf dem Gutscheincode, den Sie zuletzt eingeben.

Gibt es „Härtefallregelungen“ für Kunden, und wie sehen diese aus?
Das Gesetz sieht eine Härtefallregelung vor, wonach der Inhaber eines ausgestellten Gutscheins von dem Veranstalter die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen kann, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Für die Entscheidung über Härtefälle ist dabei der Veranstalter, nicht EVENTIM verantwortlich. Für die Beantragung eines Härtefalls wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter. EVENTIM kann Anfragen dazu leider nicht beantworten.

Wo kann ich den Veranstaltergutschein beantragen?
Wenn Ihr Event vom Veranstalter für die Gutscheinlösung freigegeben wurde, dann kontaktieren wir Sie umgehend per E-Mail und erläutern die nächsten Schritte für die Beantragung des Gutscheins. Sie können allerdings auch rund um die Uhr hier überprüfen, ob es zu Ihrer Veranstaltung neue Informationen gibt. Insofern die Gutscheinlösung für Ihr Event aktiviert wurde, werden Ihnen diese Option und die weiteren notwendigen Schritte für die Beantragung dort dargestellt.

Warum gibt es Veranstaltungen, die ausgezahlt werden und andere nur mit Gutscheinregelung?
Nicht EVENTIM, sondern der Veranstalter entscheidet, ob die Gutscheinlösung für das jeweilige Event angeboten wird. Sie können hier überprüfen, ob es zu Ihrer Veranstaltung neue Informationen gibt.

Was ist, wenn ich den Veranstaltergutschein i.H.v. z.B. 120€ für ein neues Ticket i.H.v. 100€ einlöse? Was passiert mit den 20€?
Wenn Sie mit Ihrem Veranstaltergutschein ein Ticket erwerben, dessen Preis unter dem Wert des Gutscheins liegt, dann verbleibt nach dem Kauf die Differenz als Restbetrag auf dem Gutschein. Sie können den Restbetrag des Veranstaltergutscheins bei ihrem nächsten Ticketkauf auf eventim.de für die Events des jeweiligen Veranstalters einlösen. Das Portfolio des Veranstalters können Sie mithilfe Ihres Gutscheincodes hier einsehen.

Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich einen Veranstaltergutschein oder die Gültigkeit des Tickets haben möchte?
Wenn Ihr Event vom Veranstalter für die Gutscheinlösung freigegeben wurde, dann kontaktieren wir Sie umgehend per E-Mail und erläutern die nächsten Schritte für die Beantragung des Gutscheins. Wir bitten Sie, innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab Erhalt der E-Mail den Veranstaltergutschein zu beantragen.

Ich habe mein Ticket bei einem Drittanbieter (z.B. Viagogo) gekauft. Wie komme ich nun zu meiner Rückerstattung bzw. zu meinem Gutschein?
Bitte wenden Sie sich für eine Rückerstattung bzw. für einen Veranstaltergutschein ausschließlich an die entsprechende Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets für Ihr Event erworben haben. EVENTIM kann die Rückabwicklung lediglich vornehmen, wenn Sie Ihre Tickets auf www.eventim.de erworben haben.


Stand: 18.06.2020

 

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https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-impfausweise-eventim-plant-offenbar-kontrolle-vor-konzerten-a-3e019cda-e325-44f5-adcf-1b8378cf5f5f

Eventim will Impfausweise vor Konzerten überprüfen

Der bekannte Ticketverkäufer CTS Eventim setzt sich dafür ein, dass Veranstalter die Teilnahme an Konzerten künftig von einer Corona-Impfung abhängig machen können. Die Systeme sollen auch Impfausweise lesen können.

03.02.2021, 12.18 Uhr

Bereits im Sommer ging der Ticketverkäufer CTS Eventim davon aus, dass Konzerte und andere Großveranstaltungen erst nach Einführung eines Impfstoffs wieder möglich sein werden. Jetzt sind mehrere Impfstoffe da – und deren Anwendung sollten Veranstalter nach dem Willen von Vorstandschef Klaus-Peter Schulenberg zur Einlassbedingung für den einzelnen Besucher machen können.

»Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen«, sagte Vorstandschef Klaus-Peter Schulenberg der »Wirtschaftswoche«. CTS Eventim habe bereits entsprechende technische Voraussetzungen geschaffen. »Wir haben unsere Systeme so eingerichtet, dass sie auch Impfausweise lesen können.«

Managt Eventim künftig auch die Impftermine?

Er verstehe, wenn Menschen wegen einer Impfung Bedenken hätten, sagte Schulenberg. »Aber wenn man sieht, wie nun weltweit ohne relevante Nebenwirkungen geimpft wird, dann ist zu hoffen, dass diese Skepsis auch bald schwinden wird«, sagte er dem Magazin. Nach den Plänen der Regierung sollen bis zum Ende des Sommers alle Bundesbürger die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen.

CTS Eventim nutzt derweil die Konzertflaute, um sich als Organisator von Impfterminen zu positionieren. In Schleswig-Holstein vermittelt das Unternehmen bereits die Vergabe. Laut NDR hätten innerhalb von einer Minute Tausende Termine vermittelt werden können. Offen ist demnach, was das Bundesland für diesen Service bezahlt. Klar ist: Die bisherige Vermittlung ging wegen überlasteter Callcenter und Server vielerorts schief.

Eventim führt den Berichten zufolge aber Gespräche mit anderen Bundesländern über eine mögliche Zusammenarbeit in der Zukunft, wenn mehr Impfstoff zur Verfügung stehe. Der »Wirtschaftswoche« sagte Schulenberg: »Je schneller die Bevölkerung geimpft ist, desto schneller können auch Veranstaltungen wieder stattfinden.«